Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde BaWü (LfDI) – Netflix für Datenschutz-Junkies)
Erstmals seit der Geltung der DSGVO hat die Datenschutz-Aufsichtsbehörde ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Eines kann man der Behörde nicht vorwerfen – Faulheit. Der Tätigkeitsbericht ist annähernd 150 Seiten stark.
Für die Aufsichtsbehörde hat sich die DSGVO zu einer echten Beschäftigungsmaßnahme entwickelt. Die Beschwerdezahlen sind im privaten Sektor (Unternehmen, Vereine etc.) um 30 % angestiegen, die Beratungsanfragen um 150 %, die Datenpannenmeldungen haben sich sogar mehr als verzehnfacht“, erklärte der Landesdatenschutzbeauftragte in dem Bericht.
Daneben machte die Behörde im Jahr 2018 erstmals von Ihrer Bußgeldbefugnis Gebrauch und verhängte Bußgelder in Höhe von mehr als 100.000 Euro.
„2018 war das Jahr des Datenschutzes, 2019 wird das Jahr der Datenschutz-Kontrolle”, so hat es der Chef der Behörde vor wenigen Tagen angekündigt.
Erfreulicherweise lässt es der Bericht nicht nur bei einer Nabelschau, sondern nimmt detailliert und pointiert zu strittigen Fragen der DSGVO-Auslegung Stellung. Für Datenschutz-Junkies ist die Lektüre des Tätigkeitsberichts fast wie Netflix schauen. Großes Streaming.
Der 34. Tätigkeitsbericht ist auf der Homepage des LfDI abrufbar unter:https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/02/LfDI-34.-Datenschutz-T%C3%A4tigkeitsbericht-Internet.pdf